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Frequently Asked Questions (FAQ - Fragen und Antworten):
1. Was ist ein EU-Reimport-Neufahrzeug?
2. Wieso sind EU-Neufahrzeuge günstiger als beim deutschen Vertragshändler?
3. Ist ein EU-Neufahrzeug anders ausgestattet im Vergleich zum deutschen Neuwagen?
4. Wie sieht die Garantie aus?
5. Wie funktioniert die Zulassung?
6. Was ist mit Preiserhöhungen des Herstellers zwischen Bestellung und Auslieferung?
1.
Was ist ein EU-Reimport-Neufahrzeug?
Ein EU-Reimport-Neufahrzeug ist ein Neuwagen, der durch
einen Vertragshändler im EU-Ausland ausgeliefert wird und nach Deutschland (zurück)
importiert wird. Trotz Harmonisierung des EU-Marktes können wir Ihnen nach
wie vor einen nicht unerheblichen Preisvorteil weitergeben.
Wir liefern
Ihnen gerne Ihr Neufahrzeug auch bis vor die Haustür.
2.
Wieso sind EU-Neufahrzeuge günstiger als beim deutschen Vertragshändler?
Die Automobilhersteller bieten die gleichen
Fahrzeuge in den einzelnen EU Ländern zu verschiedenen Netto-Preisen an, weil
im Ausland im Gegensatz zu Deutschland erheblich höhere (teilweise auch Luxus-) Steuern noch
aufgeschlagen werden. So wird
beispielsweise in einem EU-Land auf den Nettopreis eine Zulassungsluxussteuer
von ca. 180% aufgeschlagen. Dies führt dazu, dass die Neuwagen dort für Endkunden
ca. 1,8 Mal teurer sind als für deutsche Kunden. Dies führt zu erheblichen Preisunterschieden
für das exakt gleiche Fahrzeug nur aufgrund unterschiedlicher Besteuerungssysteme
in Europa.
Um die Neufahrzeuge erschwinglicher zu machen bieten die
Automobilhersteller in solch hoch besteuerten Ländern die Fahrzeuge zu erheblich
günstigeren Nettopreisen an als in Deutschland (damit der Endverbraucherpreis
inkl. aller Steuern somit auch niedriger wird). Hier liegt der erhebliche Preisvorteil
des Re-Importes für den deutschen Kunden. Dieser kauft im EU-Ausland ohne Mehrwert-
und Luxussteuern ein und profitiert somit von den viel günstigeren Nettopreisen
im EU-Ausland. In Deutschland zahlt er dann lediglich nur noch die 19%-ige Mehrwertsteuer
auf den Nettopreis (wie auf alle Neuwagen).
Aufgrund unseren Stückzahlen erhalten wir bei den
Vertragshändlern zusätzlich Nachlässe und Sonderkonditionen, die ein einziger
Kunde nicht erhalten würde. Somit ist der Fahrzeugkauf für den deutschen Endkunden
über uns immer noch günstiger als direkt im Ausland einzukaufen!
3. Ist
ein EU-Neufahrzeug unterschiedlich zum deutschen Neuwagen?
Nein- nicht das Grundmodell! Viele Fahrzeuge
werden in Deutschland gefertigt, zum ausländischen Vertragshändler geliefert
und dann wieder Re-Importiert. Andererseits produzieren auch viele deutsche Hersteller mittlerweile
im Ausland, so dass ein durch einen deutschen Vertragshändler ausgeliefertes
Neufahrzeug ebenfalls nach Deutschland importiert wird. Die Produktionsstätten
in Europa sind auf dem gleichen Standard. Unterschiede
gibt es bei einigen Modellen in der Zusatzausstattung!
Vergleichen
Sie bitte die normale Serienausstattung und die Sicherheitsausstattung, die
wir jedem Angebot und der Bestellung hinzufügen!
4. Wie sieht die Garantie aus?
Alle über uns ausgelieferten Neuwagen werden durch einen autorisierten
Vertragshändler ausgeliefert und haben daher die europaweite Original-Herstellergarantie
bzw. Gewährleistung von mindestens zwei Jahren (ab Termin der eventuellen
Erstzulassung). Jeder Vertragshändler in Europa ist verpflichtet,
Garantieansprüche des Kunden einzulösen bzw. ihm zu helfen. Voraussetzung dafür
ist jedoch, dass das mitgelieferte Serviceheft vom ausliefernden Vertragshändler
abgestempelt ist, worauf wir achten. Die Garantie beginnt mit dem Tag der Auslieferung
bzw. der Erstzulassung.
5. Wie funktioniert die Zulassung?
Sie erhalten durch uns ein für Deutschland / EU / Schweiz zulassungsfertiges
Fahrzeug. Dazu erforderliche Formalitäten und Behördengänge erledigen wir für
Sie soweit es möglich ist, diese sind in unserem Endpreis inklusive.
6. Was ist mit Preiserhöhungen des Herstellers zwischen Bestellung und Auslieferung?
Bitte beachten Sie, dass es im Gegensatz zu Deutschland in anderen europäischen Ländern keine Preisbindung gibt, was bedeutet, dass für den Endpreis nicht der Tag der Bestellung sondern der Auslieferung maßgeblich ist. Eine Preiserhöhung innerhalb der Lieferzeit müßte somit vom Kunden getragen werden (dies betrifft auch Fahrzeuge mit Ausstattungs- und Modelljahreswechsel).
Sofern uns eine etwaige Preiserhöhung des Herstellers bei Bestellung bekannt ist, werden Sie selbstverständlich darüber informiert und dies wird umgehend auf unseren Preislisten eingearbeitet. Überwiegend können wir Ihnen auf Wunsch mit der Neu-Bestellung gerne eine Preisgarantie geben. Bei kurzfristig lieferbaren Lagerfahrzeugen haben Sie immer Preisgarantie.